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Anfragen zum österreichischen Glücksspielrecht, Korrekturhinweise zu konkreten Artikeln, Hinweise auf neue OGH- oder EuGH-Entscheidungen sowie Pressekontakte erreichen uns über das Formular auf dieser Seite oder per E-Mail. Eine Antwort erfolgt in der Regel binnen fünf Arbeitstagen.

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Themen, zu denen wir Hinweise besonders begrüßen

Pressekontakt und Belegexemplare

Medienanfragen, Anfragen zu Hintergrundgesprächen mit Fachautor Florian Mayrhofer sowie Bitten um schriftliche Statements zu aktuellen Rechtsfragen richten Sie bitte mit Vorlauffrist von mindestens fünf Werktagen an die E-Mail-Adresse presse@[domain].at. Belegexemplare gedruckter Veröffentlichungen, die unsere Inhalte zitieren, senden Sie bitte an die Postanschrift. Bei Online-Veröffentlichungen reicht ein Hinweislink per E-Mail.

Hinweise zur Spielsuchthilfe

Anfragen, die persönliche Krisensituationen oder akute Spielsucht-Probleme betreffen, können wir redaktionell nicht beantworten. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die professionellen Hilfsangebote in Österreich. Die Spielsuchthilfe Wien ist österreichweit, kostenfrei und vertraulich, auf Wunsch anonym erreichbar; sie ist die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um problematisches Spielverhalten.

Verantwortungsvolles Spiel

Glücksspiel kann süchtig machen. Vertrauliche Hilfe in Österreich: Spielsuchthilfe Wien 01 544 13 57, Spielerschutz-Hotline 0800 202 304, AKH Wien 0800 205 242. Eine Übersicht der Hilfsangebote findet sich beim Bundesministerium für Finanzen.